Das ZAG beteiligt sich an mehreren
Qualitätssicherungssystemen.
1. Teilnahme an der allgemein verpflichtenden Qualitätssicherung nach Paragraph 6 Abs. 1 der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren gem. Paragraph 14 des Vertrages nach Paragraph 115b Abs.1 SGB V.
2. Teilnahme an einer wesentlich aufwendigeren, freiwilligen Qualitätssicherung der "Arbeitsgemeinschaft gynäkologische Endoskopie (AGE)".
Hierbei werden sämtliche operationsrelevanten Daten (insbesondere mögliche Komplikationen) ohne Daten zur Person an ein unabhängiges Institut der Universität Bremen weitergeleitet und dort ausgewertet. Die Angaben umfassen pro Patient mehrere Seiten. Jährlich erfolgt nach der Auswertung ein Vergleich mit anderen teilnehmenden Kliniken sowie eine Analyse von Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten.
3. Standardisierte Befragung jeder im ZAG operierten Patientin bezüglich Schmerzen und Befinden nach der Operation, Narkoseverträglichkeit etc. mittels eines Fragenbogens.
Die letzte Auswertung dieses Fragebogens ergab, dass 98 Prozent der Patientinnen den Eingriff im ZAG mit gut oder sehr gut bewerten und sich erneut im ZAG operieren lassen würden.